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Qualitätsstandards sichern


Tätigkeiten innerhalb der „Kernbereiche der Sozialen Arbeit“ sollen ausschließlich von Fachkräften der „Sozialen Arbeit“ im Rahmen abhängiger Beschäftigung, Selbständigkeit oder nebenamtlicher Tätigkeit ausgeübt werden. Die Dienstleistung „Soziale Arbeit“ muss zukünftig messbar sein, und es darf der Weg nicht gescheut werden, eigene Qualitätsmerkmale gemeinsam mit der Lehre zu erarbeiten, die dabei auch die scharfe Trennlinie zwischen der Profession der „Sozialen Arbeit“ und dem „Bürgerengagement“ aufzeigt.

Der DBSH verwehrt sich kategorisch gegen jeden Versuch, die Professionalität in den Kernbereichen der Sozialen Arbeit durch Ehrenamtliche oder sonstige Professionen zu unterlaufen.

Die berufspolitische Vision für die Soziale Arbeit muss daher ein Berufsgesetz für die „Soziale Arbeit“ sein. Dieses Gesetz muss auf dem Berufsregister aufbauen, um die vom DBSH formulierten Qualitätsstandards in der Praxis zu sichern. Damit würde das Berufsgesetz die Curricula für sämtliche Aus- und Fortbildungsgänge der „Sozialen Arbeit“ regeln.

 
Deutscher Caritasverband e.V. - Presseinformationen
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