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Rechtsschutzbeauftragte werden immer wichtiger in der Sozialen Arbeit
Liebe Kolleginnen und Kollegen in der Sozialen Arbeit, der DBSH hat für seine Mitglieder innerhalb seiner Landesverbände Rechtsschutzbeauftragte angesiedelt. Gerade in einer Zeit des Abbaus von „Sozialen Leistungen“ wird die Arbeit unserer Rechtsschutzbeauftragten für unsere Mitglieder wichtiger den je. Beginnend in der psychosozialen Betreuung bis hin zur arbeitsrechtlichen Beratung bietet der DBSH so seinen Mitgliedern ein breites Spektrum an Hilfen und Beratungsleistungen an.
Unterstützt werden unsere Rechtschutzbeauftragten von den jeweiligen dbb Dienstleistungszentren. Der DBSH kann als Mitgliedsverband im dbb sowie der dbb-tarifunion somit auch auf die Gemeinschaftsleistungen innerhalb der dbb-Familie z. B. die Dienstleistungszentren zurückgreifen. In diesen Dienstleistungszentren arbeiten erfahrene Juristen die unseren Rechtsschutzbeauftragten zur Seite stehen und unsere Mitglieder in arbeitsrechtlichen Fragen auch gerne beraten und vertreten.
Unsere Mitglieder kann ich nur ermuntern sich bei entsprechenden Problem- bzw. Fragestellungen bzgl. ihres Arbeitsplatzes an den / die zuständige Rechtsschutzbeauftragte/n zu wenden.
Die Kolleginnen und Kollegen, die noch kein Mitglied sind, möchte ich ermutigen sich diese Leistung durch den Erwerb der Mitgliedschaft zu sichern.
Ansonsten verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Ihr
Michael Leinenbach
Landesvorsitzender
Antrag auf Rechtsschutz [121 KB]
Rechstschutzordnung des DBSH [104 KB]
Rahmenrechtschutzordnung des dbb [84 KB]
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