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Rechtsschutz wird für Fälle gewährt, die im Zusammenhang mit der derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit eines Mitgliedes stehen.
Auch für die Tätigkeit als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates, einer Betriebsgruppe, einer Mitarbeitervertretung oder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung usw., sowie die Tätigkeit als Frauenbeauftragte / Gleichstellungsbeauftragte oder die Tätigkeit als Vertrauensmann/ Vertrauensfrau für Schwerbehinderte wird Rechtsschutz gewährt.
Rechtsschutz wird auch gewährt bei Unfällen auf dem Weg unmittelbar von der oder zur Arbeitsstätte, das betrifft nicht einen Rechtsstreit mit dem gegnerischen Kfz-Versicherer wegen Schadenersatz.
Rechtsschutz wird weiter für solche Fälle gewährt, die im Zusammenhang mit der derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit eines Einzelmitgliedes im öffentlichen Dienst oder im privaten Dienstleistungssektor stehen, d.h. Rechtschutz wird auch in Angelegenheiten des berufsbezogenen Vertragsrechts freier Mitarbeiter/innen, persönlich Selbstständiger und freiberuflich oder als arbeitnehmerähnliche Personen tätiger aus deren Rechtsverhältnissen gegenüber ihren Auftraggeber/innen gegeben. Ausgenommen sind Rechtsfälle in der Eigenschaft als Arbeitgeber/innen.