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Berufsregister

Berufsregister

Das Berufsregister wurde für den Berufsstand der Sozialen Arbeit und zur Erhaltung und Gewährleistung dieser Arbeit eingerichtet. Soziale Arbeit legitimiert sich über ihren Nutzen, ihren Erfolg und ihre Qualität. Dabei kommt sie nicht ohne ethischen Kodex aus, da zukunftswichtige Ziele die soziale Arbeit nachhaltig professionalisieren werden.

Wenngleich die Diskussion keineswegs einheitlich geführt wird, besteht doch Einigkeit darüber, dass ein Hochschuldiplom für die Dauer eines Berufslebens allein keine ausreichende Qualifikation nachweist. Zusätzliche Fort- und Weiterbildungen sind zwingend notwendig. „Gute“ Sozialarbeit weist sich durch Engagement, Reflektion sowie durch persönliche und fachliche Entwicklung aus.

Dementsprechend sind diese Qualitätskriterien und deren periodische Überprüfung durch das Berufsregister die Grundlagen für eine persönliche Registrierung. Sie berechtigt zum Tragen des Titelzusatzes „rBSA“.

Bildungsträger können ihre Fort- und Weiterbildungsangebote zertifizieren lassen. Dies soll dazu führen, dass die Fachkräfte der Sozialen Arbeit erkennen, welche Fortbildungen das Berufsregister anerkennt und wie viele Punkte erzielt werden können.

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