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DBSH fordert ein Berufsgesetz für die Soziale Arbeit
Die Beschäftigten in der Sozialen Arbeit genießen in der Öffentlichkeit ein hohes Ansehen. Sie, und nicht Kostenträger und Wohlfahrtsverbände, stehen im Mittelpunkt, wenn es um ernsthafte Bemühungen geht, soziale Probleme zu lösen und Menschenwürde zu bewahren. Oft wird gerade dort, wo Politik und Gesellschaft nicht mehr weiter wissen, Soziale Arbeit beauftragt.
Umgekehrt aber wird Soziale Arbeit und ihre besondere Qualität und Qualifikation immer dann in Frage gestellt, wenn ihre Arbeitsansätze (z. B. in der Schwangerenkonfliktberatung, der Migrationssozialarbeit oder der Beratung von SozialhilfeempfängerInnen) politisch nicht gewollt erscheinen oder wenn es gilt, die Finanzprobleme der öffentlichen Hand zu lösen.
In dieser Situation hat die Bundesmitgliederversammlung die Vorbereitung einer Initiative für ein Berufsgesetz beschlossen, das Tätigkeitsfelder für die Profession Soziale Arbeit bestimmen und „reservieren“ soll.
Mit dem Berufsgesetz werden zugleich drei Zielsetzungen verfolgt:
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